2. Zugang, Erhebung von Einwendungen
Der jeweilige Kartenherausgeber (AirPlus) stellt dem Teilnehmer über die Internetanwendung seine Kreditkartenabrechnungen jeweils 2 Tage nach dem Abrechnungsstichtag zum Abruf zur Verfügung. Der Teilnehmer wird per E-Mail über die Bereitstellung benachrichtigt. Die Abrechnung gilt als zugegangen, sobald sie dem Teilnehmer zum Abruf in der Internetanwendung zur Verfügung steht. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Kreditkartenabrechnungen zeitnah abzurufen und diese unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Einwendungen sind unverzüglich schriftlich dem Kartenherausgeber gegenüber zu erheben. Eine Einwendung gilt als unverzüglich erhoben, wenn sie innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Rechnung an den Kartenherausgeber abgesandt wird. Unterlässt der Teilnehmer die rechtzeitige Erhebung von Einwendungen, gilt die Abrechnung als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Kartenherausgeber bei Erteilung der Kreditkartenabrechnung besonders hinweisen. Der Teilnehmer kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Abrechnung verlangen, muss aber dann beweisen, dass eine Belastung zu Unrecht erfolgt ist oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde. Eventuelle Schadensersatzansprüche des Kartenherausgeber, die sich daraus ergeben, dass Umsätze aufgrund verspäteter Erhebung von Einwendungen nicht mehr zurückbelastet werden können, bleiben unberührt.
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